Das Gutachten
Das Gutachten stellt das Ergebnis der Sachverständigentätigkeit dar. Nachdem der Sachverständige gemessen, geprüft und beurteilt hat, stellt er seine Ergebnisse in einem Gutachten zusammen. Das Gutachten beantwortet in der Regel eine an den Sachverständigen gestellte Frage, die ein privater Auftraggeber oder ein Gericht von ihm beantwortet haben möchte.
Ein Gutachten dient nicht nur dem Gericht
Ein Gutachten kann nicht nur bei einer gerichtlichen Streitigkeit sinnvoll und erforderlich sein. Im Bereich der Lebensmitteltechnik und der Lebensmittelsicherheit, dem Fachgebiet, in dem wir als freier Sachverständiger tätig sind, kann beispielsweise eine Kundenreklamation mittels eines Privatgutachtens der Herstellungsprozess begutachtet, beurteilt und bewertet werden. Dem Kunden wird somit gutachterlich der Nachweis der ordnungsgemäßen Herstellung erbracht.
Auch für den umgekehrten Fall werden häufig Gutachten beauftragt. Der reklamierende Kunde möchte mittels des Gutachtens nachgewiesen haben, ob der Grund für die Reklamation in der Verantwortung des Herstellers liegt.
Im Bereich der Lebensmitteltechnik können prozess- und verfahrenstechnische Anlagen präventiv einer gutachterlichen Beurteilung durch den Sachverständigen unterzogen werden. Im Anschluss an die Installation von Neumaschinen bzw. Anlagen dient ein Gutachten zur Bewertung und Beurteilung der Prozessfähigkeit der installierten Anlage. Vor dem Kauf einer Gebrauchtanlage kann ein Wertgutachten zur richtigen Preisfindung beitragen.
Ihr konkreter Nutzen
- unabhängige und unparteiische Bewertung und Beurteilung von Reklamationen
- unabhängiger Nachweis der Prozessfähigkeit ihrer Maschinen bzw. Anlagen gegenüber Dritten
- Kostenersparnis bei der Anschaffung gebrauchter Anlagen mit Hilfe eines unabhängigen Wertgutachtens
- fachkundige Abnahme von neu installierten Anlagen geben Ihnen Sicherheit
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